Informationen zum Erstorientierungskurs
Was sind Erstorientierungskurse (EOK)?
Das übergeordnete Ziel der Erstorientierungskurse (EOK) besteht darin, die Asylsuchenden durch ein niederschwelliges Einstiegs- und Orientierungsangebot dabei zu unterstützen sich im neuen Alltag und dem neuen sozialen Umfeld zurechtzufinden.
In diesem Rahmen erhalten die Asylsuchenden die Gelegenheit, sich zeitnah nach ihrer Ankunft Wissen zum Alltag, zu den geltenden Werten, Normen und Gepflogenheiten in Deutschland anzueignen. Darüber hinaus werden sie mithilfe von Alltagsthemen für die deutsche Sprache sensibilisiert und erlernen Begrifflichkeiten und Redewendungen, die sie im eigenen Alltag anwenden können.
Wer darf an den EOK teilnehmen?
Die EOK fokussieren vorrangig Schutzsuchende, die…
- … aufgrund ihrer Lebensumstände Bedarf an einem niederschwelligen Einstiegs- und Orientierungsangebot haben.
Bei freien Platzkapazitäten im EOK, können auch folgende Personengruppen teilnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Teilnahme am Integrationskurs (noch) nicht möglich ist:
- Ausländerinnen und Ausländer, die nach § 44 Abs. 4 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden können oder
- Anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber
- EU-Zugewanderte
Wie ist ein EOK aufgebaut?
Ein EOK umfasst 300 Unterrichtseinheiten. Er besteht aus insgesamt sechs Modulen mit jeweils 50 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Die Lehrkraft kann aus den folgenden elf Modulen je nach dem Bedarf der Kursteilnehmenden sechs auswählen:
- Alltag in Deutschland
- Arbeit
- Einkaufen
- Gesundheit/Medizinische Versorgung
- Kindergarten/Schule
- Mediennutzung in Deutschland
- Orientierung vor Ort/Verkehr/Mobilität
- Sitten und Gebräuche in Deutschland/lokale Besonderheiten
- Sprechen über sich und andere Personen/soziale Kontakte
- Werte und Zusammenleben (verpflichtend)
- Wohnen
Das Modul Werte und Zusammenleben ist verpflichtend anzubieten und soll von jeder Teilnehmenden und jedem Teilnehmenden besucht werden. Insbesondere in Kursen mit einer hohen Fluktuation soll das Modul als Querschnittsmodul angeboten werden, um alle Teilnehmenden zu erreichen. Dabei kann jedes der fünf anderen Module um jeweils zehn Unterrichtseinheiten erweitert werden.
Der EOK im Überblick
- Der EOK findet auf Deutsch statt.
- Ein Kurs sollte nicht mehr als 25 Unterrichtseinheiten pro Woche umfassen.
- Ein Kurs sollte mindestens 10, jedoch maximal 20 Teilnehmende haben.
- Der EOK kann als Präsenzunterricht vor Ort, im Virtuellen Klassenzimmer oder als Kombination stattfinden. In Sachsen finden aktuell alle EOK ausschließlich in Präsenz statt.
- Die täglichen An- und Abwesenheiten werden in bereitgestellten Listen gepflegt und in einem Online-Monitoring-System dokumentiert.
- Jede Teilnehmende oder jeder Teilnehmende darf nicht an mehr als 300 Unterrichtseinheiten teilnehmen. Dies gilt auch bei einem Ortswechsel.
- Die Teilnehmenden können eine Teilnahmebescheinigung erhalten.
Weitere Informationen zum EOK finden Sie auf den Seiten des BAMF:
oder Sie gelangen über die folgenden Links direkt zu den Materialien:
- EOK-Kurskonzept: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Erstorientierungskurse - EOK-Kurskonzept
- EOK-Förderrichtlinien 2023 – 2025: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - EOK-Förderrichtlinien 2023-2025
- EOK-Förderperiode 2023 – 2025 (FAQ): BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - EOK-Förderperiode 2023-2025 (FAQ)
- Flyer-Erstorientierungskurse: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Flyer: Erstorientierungskurse
- EOK-Handreichung für Lehrkräfte: ltl: Anmelden (lifetime-learning.de)