Häufig gestellte Fragen
Kann ein Teilnehmender, der bereits in einem Integrationskurs angemeldet ist, zu einem EOK wechseln?
Nein, wenn der TN bereits für einen Integrationskurs zugelassen ist, ist ein Wechsel zum EOK nicht möglich.
Nein, grundsätzlich nicht. Eine Person darf maximal 300 UE in Anspruch nehmen. Hat sie bspw. bereits 140 UE bei einem anderen Kursträger besucht, darf sie noch 160 UE in Anspruch nehmen.