Die 15 Volkshochschulen schaffen mit ihren fast 50 Standorten flächendeckende Bildungs- und Begegnungsangebote. Sie leisten als Teil der Daseinsvorsorge einen wesentlichen Beitrag zum Gemeinwesen. Damit sind sie zentraler Partner und Entwicklungsfaktor für die Kommunen und den Freistaat. Im Vorfeld der Landtagswahlen am 01.09.2024 haben Vorstand und Geschäftsstelle des Sächsischen Volkshochschulverbandes Wahlprüfsteine entwickelt. Diese sollen die Positionen und Vorhaben der Parteien in Bezug auf Lebenslanges Lernen als Schlüsselfaktor für gesellschaftliche Teilhabe transparent machen.
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WEITERBILDUNG ALS 4. SÄULE IM BILDUNGSSYSTEM
Antwort CDU:
Die Weiterbildung bzw. lebenslanges Lernen genießt für uns einen hohen Stellenwert und soll mit vielfältigen Angeboten dazu beitragen, persönliche Kompetenzen auf möglichst breiter Basis zu entwickeln und zur gesellschaftlichen, persönlichen und neigungsorientierten Bildung unserer Bevölkerung in allen Alterskohorten beitragen. Im Rahmen der Erarbeitung der Weiterbildungsstrategie wollen wir dazu beitragen, diesen gesellschaftlichen Wert herauszuarbeiten und im Sinne der Verbesserung des lebenslangen Lernens voranzubringen. Dieser Strategie soll eine entsprechende staatliche und kommunale Unterstützung folgen.
Antwort AfD:
Aus unserer Sicht sollte beim Begriff Weiterbildung zwischen beruflicher Weiterqualifikation und privater Weiterbildung unterschieden werden. Erwachsene sollen in jedem Alter die Möglichkeit haben, sich für ihre berufliche Tätigkeit weiterzubilden. Gerade im Hinblick auf eine immer älter werdende Gesellschaft können so vorhandene Potenziale von Fachkräften gezielt gehoben werden. Eine berufliche Altersdiskriminierung lehnen wir ab. Die notwendigen Strukturen und finanziellen Ressourcen sollen dabei gemeinsam von öffentlichen und privatwirtschaftlichen Stellen getragen werden. Wir lehnen jedoch die staatliche Finanzierung parteipolitisch oder ideologisch beeinflusster Weiterbildungsangebote ab.
Antwort DIE LINKE:
Lebenslanges Lernen ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Dazu gehört für uns ein umfangreiches Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sind großzügige Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten unverzichtbar. In allen beruflichen aber auch ehrenamtlichen Bereichen, ob Feuerwehr, Lehrer:innen, Pflegekräfte oder Polizist:innen, für alle Menschen müssen Weiterbildungsangebote breitgestellt und ermöglicht werden. Nur so können wir die Herausforderungen wie die Digitalisierung, den gesellschaftlichen Zusammenhalt, Integration und Inklusion auch begegnen.
Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Wir BÜNDNISGRÜNE wollen Weiterbildung als 4. Säule des Bildungssystems – nach Kita, Schule und Hochschule – stärken. Weiterbildung und lebenslanges Lernen sind essenziell, weil Lebens-, Bildungs- und Berufswege immer seltener linear verlaufen. Arbeitswelt und Gesellschaft wandeln sich rasant, die Transformationsprozesse des 21. Jahrhunderts und die multiplen Krisen der Zeit müssen bewältigt werden, individuell wie auch gesellschaftlich. Neben der berufsbezogenen Weiterbildung entfällt etwa jede fünfte Weiterbildungsaktivität auf den Bereich der allgemeinen, nicht berufsbezogenen Weiterbildung. Diese ist gleichzeitig Voraussetzung und Ausdruck eines selbstbestimmten Lebens und aktiver gesellschaftlicher Teilhabe. Allgemeine Weiterbildung ist wichtig für viele ehrenamtlich Tätige, aber auch unverzichtbar für die Stärkung unseres demokratischen Gemeinwesens. Wir wollen und wir brauchen kompetente, mündige Bürgerinnen und Bürger. Deshalb darf Weiterbildung nicht thematisch verengt oder einer strikten Verwertungslogik unterworfen werden. In einem Antrag der Koalitionsfraktionen haben wir unsere Leitplanken für eine zukunftsfähige Weiterbildungslandschaft gesetzt, die ihren Niederschlag im novellierten Weiterbildungsgesetz (WBG; ab 01.01.2024) gefunden haben. Dabei war uns wichtig, die Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten ebenso zu gewährleisten wie die Trägervielfalt. Die reine Output- Orientierung durch die Vergütung von Unterrichtsstunden wird abgelöst von einer verlässlichen Finanzierung, die auch die Festanstellung von pädagogischem Personal ermöglicht. Außerdem streben wir mit der Neufassung des WBG (und der neuen Weiterbildungsförderungsverordnung (WbFöVO)) eine Erhöhung der Weiterbildungsdichte, der Weiterbildungsbeteiligung sowie eine bessere Zugänglichkeit für bisher unterrepräsentierte Zielgruppen an. Schließlich sind Weiterbildungseinrichtungen, gerade die Volkshochschulen, fester Bestandteil kommunaler Bildungslandschaften, so dass das WBG auch darauf zielt, ihre regionale und kommunale Verankerung und Vernetzung weiter zu festigen und zu stärken. Auch künftig wollen wir innovative Ansätze und Angebote gezielt fördern, zudem wird uns das Thema Anerkennung von Kompetenzen, die durch nicht-formales und informelles Lernen erworben wurden, weiter beschäftigen. Als BÜNDNISGRÜNE unterstützen wir zudem den Volksantrag für ein Bildungsfreistellungsgesetz.
Antwort SPD:
Die Erwachsenenbildung hat Verfassungsrang. Das unterstreicht ihre Bedeutung im sächsischen Bildungswesen und daraus ergibt sich der prinzipielle Auftrag zur Förderung. Die SPD setzt sich für ein dichtes Netz von anerkannten Weiterbildungsinstitutionen ein, um flexible, wohnortnahe Angebote zur Qualifizierung zu schaffen und die Weiterbildungsdichte in Sachsen zu erhöhen. Deshalb wollen wir die Weiterbildungsstrategie für den Freistaat Sachsen fortschreiben und auf deren Basis das Weiterbildungsgesetz zeitnah novellieren. Außerdem setzen wir uns für die Einführung eines Sächsischen Bildungsfreistellungsgesetzes ein. Mit einem Rechtsanspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für sächsische Beschäftigte wird ein Anreiz geschaffen, um berufliche, politische, allgemeine und kulturelle Weiterbildung oder die Qualifizierung im Ehrenamt wahrzunehmen.
Antwort CDU:
Mit der Sicherung einer Grundfinanzierung für die sächsischen Volkshochschulen haben wir in dieser Legislaturperiode einen entscheidenden Grundstein für eine langfristige Sicherung der Arbeit der Volkshochschulen gelegt. In den kommenden Haushaltsverhandlungen wollen wir diese Entwicklung verstetigen und im Rahmen der Leistungsfähigkeit des sächsischen Landeshaushaltes dafür Sorge tragen, eine auskömmliche und bedarfsgerechte Finanzierung sicherzustellen. Lebenslanges Lernen und allgemeine Erwachsenenbildung gewinnen für den Einzelnen, die Betriebe und die Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Wir wollen die anerkannten Weiterbildungsträger dabei unterstützen, Bildungsangebote bedarfsgerecht umzusetzen und die Weiterbildungsdichte bis zum Ende des Jahrzehnts dem Bundesdurchschnitt anzugleichen.
Antwort AfD:
Während wir die berufliche Weiterbildung als wirtschaftlich und gesellschaftlich notwendige Maßnahme zur fortlaufenden Qualifikation von Fachkräften staatlich unterstützen wollen, bleibt eine private Weiterbildung – wie der Name schon sagt – Privatsache. Ein Angebotsspektrum beruflicher Weiterbildung sollte in Sachsen flächendeckend, aber inhaltlich für die Bedarfe der jeweiligen Regionen abgestimmt, gewährleistet und staatlich unterstützt werden. Die Förderung der anerkannten Weiterbildungsträger soll regelmäßig im Rahmen der Haushaltsverhandlungen im Sächsischen Landtag entsprechend der tatsächlichen Bedarfe angepasst werden.
Antwort DIE LINKE:
Der Staat darf die vielen kleinen Betriebe Sachsens nicht im Stich lassen: Bei allen Industriestrategien müssen die Personalbedarfsplanungen berücksichtigt werden. Der kommende Umbruch erfordert auch ein vielfaches Umlernen, in relativ kurzer Zeit müssen große Teile der Belegschaften weitergebildet werden. Insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sollten dabei durch die Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützt werden. Mit Fachkräftestipendien können Ausbildungen in Mangelberufen gezielt gefördert werden. Stipendien für Aus- und Weiterbildungen sollte es auch für Beschäftigte geben, die sie aus eigener Initiative in Angriff nehmen.
Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Ein Ziel der Novellierung des WBG war es, die regionalen Disparitäten bei der Versorgung der Bevölkerung mit Weiterbildungsangeboten auszugleichen. Dafür wurde eine neue Fördersystematik entworfen. Die Grundförderung gemäß WbFöVO umfasst nunmehr neben Betriebskosten- und Grundversorgungszuschuss einen Regionalzuschuss, sofern Träger ein Pflichtangebot an Weiterbildungsmaßnahmen vorhalten und so den Bildungszugang im ländlichen Raum verbessern. Bei den neuen Förderinstrumenten wird insofern die Weiterbildungsdichte bzw. der Versorgungsgrad der Bevölkerung mit Weiterbildungsangeboten berücksichtigt, was wir unbedingt begrüßen und als Grundsatz für die künftige Landesförderung beibehalten wollen. Um die neue Fördersystematik auch finanziell zu untersetzen, haben wir die Landesmittel zur Förderung von Einrichtungen der Weiterbildung im Doppelhaushalt 2023/24 deutlich erhöht: von 9,6 Mio. € in 2022 und 9,7 Mio. € in 2023 auf 13,5 Mio. € in 2024. Wir streben an, die Landesförderung im nächsten Doppelhaushalt mindestens auf diesem Niveau fortzuschreiben, unter Einrechnung steigender Betriebs- und Personalkosten. Im Jahr 2027 ist eine Wirksamkeitsuntersuchung zur neuen WbFöVO anberaumt, die zeigen wird, ob die neuen Förderinstrumente geeignet sind, die Ziele des novellierten WBG zu erreichen.
Antwort SPD:
Die SPD Sachsen will den kontinuierlichen Weg zur Erhöhung der Weiterbildungsdichte fortsetzen. Schon in den vergangenen Jahren haben wir die Weiterbildung in Sachsen deutlich gestärkt. Standen 2014 nur rund 6 Millionen Euro für die Förderung der anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung zur Verfügung, sind es im Jahr 2024 rund 13,5 Millionen Euro mit neuen Förderinstrumenten wie der Grundförderung. Die SPD hat als Teil der Koalition in den vergangenen zwei Legislaturen für kontinuierliche Aufwüchse gesorgt. Diesen Weg gilt es in Umsetzung der fortgeschriebenen Weiterbildungsstrategie fortzusetzen, hierzu soll ein entsprechender Stufenplan aufgestellt werden, damit mittel- und langfristige Perspektiven gesichert sind.
Antwort CDU:
Die sächsischen Volkshochschulen sind eine tragende Säule im Bereich des lebensbegleitenden Lernens. Sie bieten ein breites Spektrum von Bildungsangeboten an, von sprachlichen über berufliche, gesundheits- und freizeitorientierte bis hin zu Angeboten der politisch-demokratischen Bildung. Im Hinblick auf den hohen Fachkräftebedarf in allen Bereichen liegt ein Schwerpunkt auf der Vermittlung notwendiger Voraussetzungen zur Integration in den Arbeitsmarkt. Da sind Kurse zur nachholenden Bildung genauso gemeint, wie Alphabetisierungskurse und Kurse zum Erwerb der deutschen Sprache. In einer zunehmend digitalisierten Welt wird auch das Thema Medienbildung immer wichtiger. Da geht es nicht nur um das Beherrschen des Umgangs mit IT-Technik und Software, sondern auch um IT-Sicherheit und um Medienkompetenz.
Antwort AfD:
Im Rahmen der sächsischen Weiterbildungsstrategie sollen neben der unternehmens- und arbeitsplatzbezogenen Weiterbildung die individuelle berufsbezogene und allgemeine Weiterbildung gefördert werden. Die vhs sind dabei ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildungslandschaft. Grundsätzlich befürworten wir – gerade im Bereich der individuellen berufsbezogenen und allgemeinen Weiterbildung – einen gesunden Wettbewerb der unterschiedlichen Weiterbildungsanbieter als Grundlage für eine kontinuierliche, bedarfsorientierte und qualitative Weiterentwicklung ihrer Angebote.
Antwort DIE LINKE:
Die Volkshochschule sind für uns als Linke ein wesentlicher Bestandteil der Weiterbildungslandschaft in den Städten und Regionen Sachsens. Besonders gefragt sind die Volkshochschulen im Bereich der politischen Bildung für Jung und Alt. Menschenverachtende Einstellungen nehmen immer mehr zu. Erschreckend ist vor allem, dass auch viele junge Menschen sich mehr und mehr rechten und rechtsextremen Parteien zuwenden. Wir als Linke sehen hier ganz klar die Notwendigkeit Angebote der politischen Bildung auszubauen und Menschen dabei zu unterstützen diese wahrzunehmen. Aber auch im Bereich der Digitalisierung übernimmt die Volkshochschule einen wichtigen Beitrag vor allem bei der Vermittlung von Kompetenzen an ältere Menschen. Die Digitalisierung bietet Chancen auch für ältere Menschen, doch ist sie für Seniorinnen und Senioren oft auch eine Hürde. Dafür schaffen die Angebote der Volkshochschule eine Brücke durch die unterschiedlichen Angebote zur Schulung an digitalen Endgeräten.
Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Die Finalisierung der ressortübergreifenden Weiterbildungsstrategie ist ein wichtiger Auftrag für die kommende Legislatur. Die Herausforderung besteht darin, konzeptionell sowohl die allgemeine als auch die berufliche Weiterbildung zusammen zu bringen und auch die Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit zwischen den Bereichen zu erhöhen, bei aller Verschiedenheit in der Zielsetzung, den rechtlichen und fördertechnischen Grundlagen. Uns sind im Prozess zwei Aspekte besonders wichtig: Zum einen darf auch in einer Gesamtstrategie die persönliche, soziale, politische und kulturelle Weiterbildung nicht zu kurz kommen oder hinter ökonomischen Gesichtspunkten zurücktreten. Die Volkshochschulen sind als „kommunale Generalisten“ maßgebliche Akteure zur Gewährleistung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Weiterbildungslandschaft im Freistaat Sachsen, was sich in der Abdeckung eines Pflichtangebots auch in der WbFöVO niederschlägt. In einer Gesamtstrategie ist die dergestalt gestärkte allgemeine Weiterbildung nicht weniger bedeutsam für die Entwicklung von Land und Kommunen als die betriebliche oder individuell berufsbezogene Weiterbildung. Zum anderen ist uns BÜNDNISGRÜNEN wichtig, dass in einer Weiterbildungsstrategie die nachholende Bildung einbezogen wird, sowohl der zweite Bildungsweg als auch Grundbildung und Alphabetisierung. Aus unserer Sicht sollten Weiterbildungseinrichtungen, insbesondere die Volkshochschulen, stärker bei der Vorbereitung auf Schulabschlüsse einbezogen werden, ebenso können sie bei der Erprobung und Etablierung von Grundbildungszentren eine maßgebliche Rolle spielen. Teil der Weiterbildungsstrategie sollte zudem die Verabschiedung eines Bildungsfreistellungsgesetz sein.
Antwort SPD:
Die Volkshochschulen bieten Jung und Alt ein wohnortnahes Netz von vielfältigen Weiterbildungsangeboten. Sie spielen so für die berufliche, politische, kulturelle und gesundheitliche Bildung eine besondere Rolle, weil sie flächendeckend verfügbar und öffentlich verantwortet sind. Wir wollen ihre Rolle als Rückgrat der Erwachsenenbildung auch künftig stärken und ihr Aufgabenspektrum erweitern. Ein Baustein soll die Weiterentwicklung der Volkshochschulen als anerkannte Schulen des zweiten Bildungsweges sein.
WEITERBILDUNG FÜR ALLE
Antwort CDU:
Unser Bestreben ist es, die Möglichkeiten europäischer Förderungen möglichst umfassend für die vorstehenden Aufgaben zu nutzen und bei Bedarf auch durch entsprechende Landesfinanzierungen komplementär abzusichern.
Antwort AfD:
Lesen, Schreiben und Rechnen sind Kulturtechniken, die für das gesamte Leben wichtig sind. Wir setzen uns seit langem mit Nachdruck dafür ein, dass jeder Grundschüler diese Fähigkeiten sicher beherrscht – denn dies sind die Erwachsenen von morgen. Aufgrund der hohen Schulabbrecherquote sollen selbstverständlich auch die heutigen Erwachsenen nachholen können, was sie aus verschiedenen Gründen in der Schule nicht erlernen konnten. Vor der Einführung einer entsprechenden Landesförderung, welche an strenge Kriterien gekoppelt sein sollte, muss im Vorfeld die Zugänglichkeit und der Erfolg der bisherigen ESF-geförderten Maßnahmen evaluiert werden.
Antwort DIE LINKE:
Die Linke wird sich für eine dauerhafte Förderung von Alphabetisierungs- und Grundbildungsangeboten durch den Freistaat einsetzten. Die Situation von Menschen denen das Lesen längerer Texte schwer fällt, für die Schreiben von Behörden zu einer Mammutsaufgabe werden, die sie nicht bewältigen können, zu ändern, ist auch eine Frage der Bildungsgerechtigkeit. Denn letztlich hat die fehlende Bildung Erwachsener auch Einfluss auf ihre Familie. Die Hausaufgaben ihrer Kinder können sie nicht kontrollieren, geschweige denn mit ihnen lernen. So ist das Leben kompletter Familien beeinträchtigt, wenn Mutter oder Vater Analphabeten sind. Um das zu verhindern wollen wir den quantitativen und qualitativen Ausbau der Grundbildung und der Alphabetisierungskurse in der Erwachsenenbildung und im Bereich der Integrationskurse.
Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Grundbildung und Alphabetisierung sind seit vielen Jahren feste Bestandteile bzw. Themenbereiche der Weiterbildung. Neben der reinen Alphabetisierung – Lesen und Schreiben – braucht es zur Sicherung der kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe weitere Kompetenzen, etwa mathematische, finanzielle, digitale, soziale und personale Kompetenzen. Dennoch ist die Koordinierungsstelle Alphabetisierung größtenteils ESF-finanziert. Wir unterstützen die perspektivische Überführung von Alphabetisierungs- und Grundbildungsangeboten in eine Landesfinanzierung; Gleiches gilt für die zunächst in der Erprobung befindlichen regionalen Grundbildungszentren, deren Einrichtung wir ausdrücklich begrüßen. Alphabetisierung und Grundbildung sind aus unserer Sicht wichtige Bausteine für mehr Bildungsgerechtigkeit – und dies ist nicht nur ein Kriterium für gute Schulen, sondern muss auch für die Erwachsenenbildung gelten.
Antwort SPD:
Nach wie vor können zu viele Erwachsene nicht lesen und schreiben. Ihnen entstehen Nachteile im Alltag, die ihnen den Weg aus der Armut verwehren können. Im Zuge der „Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016-2026” und darüber hinaus wollen wir die Alphabetisierungsstrategie fortentwickeln und Maßnahmen zur Verbesserung der Literalität Erwachsener und des Grundbildungsniveaus ergreifen. Hierfür schaffen wir eine verlässliche Förderung.
Antwort CDU:
Einer stärkeren Rolle der Volkshochschulen im Bereich der nachholenden Bildung stehen wir grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.
Antwort AfD:
Um einen Schulabschluss erfolgreich nachholen zu können, müssen in erster Linie ausreichend sprachliche Kenntnisse vorhanden sein. Die aktuellen Zahlen des Bundesrechnungshofes zeigen jedoch, dass in den beispielsweise durch die vhs oder Sprachschulen angebotenen Integrations- kursen ein großer Teil den Sprachtest für das geforderte Sprachniveau B1 nicht besteht und den Kurs abbricht. Für uns ist die Integration in die deutsche Gesellschaft – und dazu gehört auch die deutsche Sprache – in erster Linie eine Bringschuld. Gerade wenn man lange auf einen Integrationskurs warten muss, erwarten wir, dass die Menschen sich freiwillig und selbstständig bemühen, die Sprache zu erlernen. Im Zuge der Digitalisierung gibt es zudem genügend Möglichkeiten, bereits individuell seine Sprachkenntnisse zu verbessern und sich damit auch integrationswillig zu zeigen. Das Nachholen von Schulabschlüssen kann dezentral und bedarfsgerecht erfolgen, wenn eine entsprechende Nachfrage und Bemühungen seitens der Betroffenen bestehen.
Antwort DIE LINKE:
Wir wollen erreichen, dass Volkshochschulen und andere anerkannte Träger der Weiterbildung das Recht erhalten, staatliche Prüfungen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen durchzuführen.
Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Die Infrastruktur zum Nachholen von Schulabschlüssen sollte aus unserer Sicht ausgebaut werden. Bisher ist der Erwerb von Abschlüssen für Erwachsene lediglich über den Zweiten Bildungsweg an Abendschulen berufsbegleitend oder in Kollegs in Vollzeitform möglich. Dabei gibt es sachsenweit nur sechs Abendoberschulen, fünf Abendgymnasien und fünf Kollegs, die Anfahrtswege sind entsprechend lang und für viele (potenzielle) Teilnehmende dürfte sich die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Qualifizierung als nicht händelbar darstellen. Aus unserer Sicht sollten Weiterbildungseinrichtungen, insbesondere die Volkshochschulen, mit der Aufgabe betraut werden, Menschen jeden Alters auf einen Schulabschluss vorzubereiten, auch tagsüber. Hier ist es besonders wichtig, die Zugangshürden niedrig zu halten und ein wohnortnahes, kostenfreies und bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Dies gilt gleichsam für die Zielgruppe von Migrantinnen und Migranten. Wir unterstützen daher ein entsprechendes Pilotvorhaben der Volkshochschulen, wie es bereits 2023 in einem Konzeptpapier skizziert wurde. Den Bedarf sehen wir als unbedingt gegeben an.
Antwort SPD:
Die SPD Sachsen steht einem solchen Pilotvorhaben positiv gegenüber. Als Ziel sehen wir die Weiterentwicklung der Volkshochschulen als anerkannte Schulen des zweiten Bildungsweges. So lässt sich die nachholende Bildung dezentral und flächendeckend sowie bedarfsgerecht und dauerhaft stärken.
Antwort CDU:
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verstehen wir als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch in der Arbeit und der Unterstützung der sächsischen Volkshochschulen ihren Niederschlag finden muss. Dabei ist auch die kommunale Ebene als Träger der Volkshochschulen gefordert, diesen Prozess durch entsprechende Strategien und Investitionen zu begleiten. Wir tragen im Rahmen unserer Grundfinanzierung und der Finanzierung der Weiterbildungseinrichtungen im Rahmen des Landeshaushaltes entsprechend dazu bei.
Antwort AfD:
Barrierefreiheit sollte für alle Bildungseinrichtungen selbstverständlich sein. Mit der in Sachsen gut ausgebauten mehrgliedrigen und durchlässigen Bildungsstruktur ist Bildung jedem zugänglich. Dennoch sehen wir, dass selbst staatliche Bildungseinrichtungen in Sachsen noch immer erhebliche Hürden aufweisen – beispielsweise fehlende barrierefreie Zugänge oder Aufzüge. Die vhs kann ihr Angebotsspektrum bereits ohne zusätzliche staatliche Vorgaben oder Eingriffe für alle Menschen zugänglich machen. Sollten jedoch finanzielle Gründe notwendige bauliche Veränderungen verhindern, sehen wir, wie bereits erwähnt, eine bedarfsgerechte Anpassung der Finanzmittel im Rahmen der Haushaltsverhandlungen als geeignete Maßnahme an.
Antwort DIE LINKE:
Wir wollen die UN-Behindertenrechtskonvention in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen politischen Ebenen umsetzen. Dazu gehört die Abschaffung trennender Strukturen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Bildung, die Menschen mit Behinderungen ausschließen. Das Sächsische Inklusionsgesetz muss überarbeitet und seine Geltung auf den kommunalen Bereich ausgeweitet werden. Auch die Maßnahmen des Landesaktionsplans der Sächsischen Staatsregierung sind in Form konkreter Gesetzesvorhaben umzusetzen. Ziel muss es dabei sein, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihre gleichberechtigte Teilhabe zu garantieren.
Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Gemäß UN-BRK ist sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben, es müssen angemessene Vorkehrungen getroffen werden. In der WbFöVO wird für (förderfähige) Maßnahmen der Weiterbildung vorausgesetzt, dass sie entsprechend der örtlichen Verhältnisse „so ausgewählt, organisiert und technisch eingerichtet werden, dass allen Interessierten, insbesondere Menschen mit Behinderungen oder geringen Grundkompetenzen, die Teilnahme ermöglicht wird“. Auch die Förderungswürdigkeit von Weiterbildungsträgern bzw. Bildungsinstitutionen ist an die Maßgabe gebunden, für alle Interessierten, insbesondere Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit geringen Grundkompetenzen, eine barrierefreie Teilnahme sicherzustellen. Uns BÜNDNISGRÜNEN ist dabei bewusst, dass Barrierefreiheit viele Dimensionen hat. Beginnend beim Abbau baulicher Barrieren sind auch technische, sprachliche oder kulturelle Hürden zu überwinden. Als Unterstützung leistet der Freistaat neben der Grundförderung auf Antrag einen Investitionszuschuss zur Verbesserung der Barrierefreiheit sowie einen Sonder- bzw. Innovationszuschuss für Bildungsprojekte in besonderem öffentlichen Interesse bzw. zur Stärkung des Innovationspotenzials der Weiterbildungseinrichtungen. Hier sehen wir Anknüpfungspunkte für die Förderung von Maßnahmen, die der Erschließung bisher unterrepräsentierter Zielgruppen dienen. Zwar hat sich die Weiterbildungsbeteiligung laut Länderzusatzstudie zum Adult Education Survey erhöht, allerdings vorrangig im Bereich der betrieblichen Weiterbildung. Insofern bleibt es unser Ziel und unsere Aufgabe, gerade im Bereich der allgemeinen Weiterbildung weitere Zielgruppen zu gewinnen, Zugänge zu erleichtern und die Inklusion in der Weiterbildung insgesamt zu stärken. Hierfür braucht es zudem mehr Weiterbildung und Sensibilisierung von Lehrpersonen in Bezug auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, wobei auch hier Barrieren und damit Barrierefreiheit mehrdimensional zu betrachten sind.
Antwort SPD:
Gesellschaftliche Teilhabe für alle ist eine wichtige Grundbedingung für eine stabile Demokratie. Sie muss integrativ und inklusiv sein und dabei alle Anstrengungen unternehmen, damit diese Teilhabe barrierefrei und bürokratiearm möglich wird. Dies unterstützen wir unter anderem mit dem Programm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“. Denn klar ist, wir müssen Bildung und Lernorte kontinuierlich inklusiv weiterentwickeln. Dazu bauen wir die personellen und sächlichen Ressourcen zur Unterstützung aus und bilden dies ebenso in der Weiterbildungsförderung ab. 2019 haben wir zudem das „QuaBiS“-Projekt an den Universitäten in Dresden und Leipzig eingeführt, um dort Menschen mit Behinderungen zu Bildungs- und Inklusionsreferent:innen auszubilden. Sie können sowohl die Hochschulen selbst als auch Volkshochschulen oder Kultureinrichtungen dabei unterstützen, inklusiver zu arbeiten. Das „QuaBiS“-Projekt wollen wir verstetigen.
DIGITALISIERUNG
Antwort CDU:
Wie bereits ausgeführt, ist es notwendig, mit der Zeit zu gehen und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Digitale bzw. hybride Angebote ermöglichen in vielen Fällen die Teilhabe an Weiterbildung unabhängig von der Mobilität. Dort, wo es die Angebotsinhalte erlauben, müssen solche Möglichkeiten eröffnet werden. Dies setzt voraus, dass Kursteilnehmer über entsprechende Kompetenzen im Umgang mit digitalen Angeboten verfügen. Hier sollte auch der Bund im Rahmen seiner Förderung der digitalen Infrastruktur dazu beitragen, dass auch Volkshochschulen über eine entsprechende Infrastruktur verfügen, um Medien- und Digitalkompetenzen künftig besser vermitteln zu können.
Antwort AfD:
Grundsätzlich soll jeder Bürger zunächst in Eigenverantwortung entscheiden, inwieweit er Bedarf hat, sich bezüglich des Umgangs mit digitalen Medien weiter zu bilden. Wir lehnen eine staatliche Bevormundung ab. Angebote können selbstverständlich allen Bürgern, damit auch älteren und geringqualifizierten Personen nähergebracht werden – über deren Nutzung entscheiden sie selbst. Im Zuge einer fortschreitenden Digitalisierung kann dem Beispiel Estlands gefolgt werden, wo jedem Menschen ein niedrigschwelliger Zugang zu digitalen Angeboten und Endgeräten ermöglicht wird. Ältere Personen ohne eigenes Endgerät oder Internetzugang können dort beispielsweise in die örtliche Bibliothek gehen und (betreut durch einen Mitarbeiter) digitale Angebote der Verwaltung (Antragstellung etc.) nutzen oder sich in Bezug auf digitale Kenntnisse schulen lassen. Hier könnten ähnliche Angebote auch durch die vhs ermöglicht werden.
Antwort DIE LINKE:
Wir wollen schnellere Fortschritte bei der digitalen Barrierefreiheit. Die Corona-Pandemie hat die Bedeutung digitaler Medien für die soziale Teilhabe eindringlich gezeigt. Zudem wollen wir eine unabhängige Landesfachstelle Barrierefreiheit einrichten, wie sie bereits auch schon auf Bundesebene sowie in den Gleichstellungsgesetzen vieler anderer Bundesländer verankert ist. Durch die damit ermöglichte Bereitstellung kompetenter Beratungsangebote werden die Herstellung von Barrierefreiheit und die Einhaltung notwendiger Standards gezielt gefördert.
Wir sehen aber auch, dass im Bereich der Digitalisierung die Volkshochschule einen wichtigen Beitrag leistet vor allem bei der Vermittlung von Kompetenzen an ältere Menschen. Die Digitalisierung bietet Chancen auch für ältere Menschen, doch ist sie für Seniorinnen und Senioren oft auch eine Hürde. Dafür schaffen die Angebote der Volkshochschule eine Brücke durch die unterschiedlichen Angebote zur Schulung an digitalen Endgeräten.
Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
In unserer Wahrnehmung ist das Interesse an und die Sensibilität für das Thema Digitalisierung groß – man kommt schlichtweg nicht vorbei an einem der prägendsten Transformationsprozesse des 21. Jahrhunderts. Obwohl vielfach von einer angestrebten „Kultur der Digitalität“ die Rede ist, haben digitale und Medienkompetenz insgesamt noch nicht den Stellenwert, der ihnen aufgrund der Verbreitung und Nutzung gebührt. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für die strukturelle Integration aktueller Phänomene und Entwicklungen in die Fort- und Weiterbildung ein. Dies umfasst auch die Bedeutung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI). (Weiterbildungs-)Angebote zur Ausbildung von Medien- und Digitalkompetenz sollen für alle Altersgruppen barrierefrei zugänglich sein. Medienkompetenz umfasst für uns die selbstbestimmte, reflektierte Nutzung von Medien ebenso wie ihren kreativen und konstruktiven Einsatz. Gleichsam sind die Fähigkeit, Informationen kritisch zu prüfen und einzuordnen, sowie Wissen um Verbraucher- und Datenschutzbelange, wichtige Elemente von Medienkompetenz. Wir unterstützen digitales Lernen, insbesondere dort, wo es die Qualität von Bildungsprozessen erhöht und die Bildungsgerechtigkeit erhöht, das heißt Zugänge zu Bildung und Teilhabe schafft oder erleichtert. Im Bereich der Weiterbildung können digitale oder hybride Formate die Zugänglichkeit zu Angeboten erhöhen, aber auch das Selbstlernen stärken. Adaptive Tools, unter Nutzung von KI, wurden an Schulen bereits getestet – aus unserer Sicht wäre eine Erprobung auch im Weiterbildungsbereich denkbar, gerade für Menschen mit Sprachbarrieren oder geringer Vorbildung. Technische Hilfsmittel, wie etwa Apps und Geräte, die gesprochene Sprache in Text umwandeln, können die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen verbessern. Zur besseren Vernetzung außerschulischer Bildungsakteure sowie zum Austausch von „best practice“-Beispielen, etwa im Bereich barrierearmer Bildungsmaterialien, wollen wir die Koordinierungsstelle Medienbildung (KSM) stärker unterstützen.
Antwort SPD:
Im April 2023 ist Sachsen dem „DigitalPakt Alter“ beigetreten. Dieser trägt dazu bei, Angebote zur Entwicklung und zum Erhalt einer digitalen Souveränität älterer Menschen zu vernetzen. Im Zuge dessen setzt sich auch Sachsen für das Erreichen der gemeinsamen Ziele ein, um für Seniorinnen und Senioren die digitale Teilhabe am gesellschaftlichen Geschehen im Allgemeinen und die Persönlichkeitsbildung im Sinne eines lebenslangen Lernens zu sichern. So fördert das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt das Modellprojekt „Gemeinsam digital“. Unter Leitung des „Center for Open Digital Innovation and Participation“ (CODIP) der TU Dresden konnten über 100 Technikbotschafterinnen und -botschafter ausgebildet werden, die älteren Menschen nicht nur bei der Bedienung ihrer mobilen Endgeräte behilflich sind und die digitale Medienkompetenz fördern, sondern deren Fragen ganz individuell in Schulungsformaten aufgreifen. Auch in Zukunft wollen wir weitere Technikbotschafter:innen ausbilden, um niedrigschwellig die Medien- und Digitalkompetenzen von älteren Menschen zu verbessern. Die Digitalisierung bietet auch für ältere Menschen große Chancen, um Teilhabemöglichkeiten zu verbessern, Kontakte zu vereinfachen und überflüssige Wege zu reduzieren. Wir werden deshalb beim Ausbau digitaler Angebote einen Fokus auf die ältere Generation legen. Dabei sind Einfachheit und Sicherheit die beiden Kernanforderungen für alle Dienste. Die Anbieter digitaler Lösungen – Ämter und Behörden, Arztpraxen und soziale Einrichtungen – wollen wir dabei unterstützen, ältere Menschen im Umgang mit den Anwendungen zu schulen. Generell ist die Entwicklung von Kompetenzen für den richtigen Umgang mit digitalen Medien und die Bewertung von Medieninhalten in einer digitalen Welt von besonderer Bedeutung. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die Medienbildung schulisch, aber auch außerschulisch weiter gestärkt wird.
Antwort CDU:
Siehe unsere Ausführungen zu Frage 7.
Antwort AfD:
Zunächst muss im Freistaat Sachsen ein digitaler Zugang in allen Regionen sichergestellt werden. Schulen und andere Bildungseinrichtungen müssen nicht nur mit Hard- und Software auf einem technisch aktuellen Stand ausgestattet sein, sondern natürlich auch mit schnellen Internetzugängen. Allerdings soll die digitale Ausstattung nicht nach kommerziellen Interessen der großen Marktführer ausgerichtet und so Abhängigkeiten geschaffen werden.
Antwort DIE LINKE:
Wir setzen uns für den umfassenden Ausbau der kommunalen Präsenz der VHS in ganz Sachsen und die dafür notwendige Grundfinanzierung durch den Freistaat Sachsen ein. Dazu gehört für Die Linke auch die digitale Infrastruktur.
Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Der Freistaat Sachsen hat die Weiterbildungseinrichtungen in seiner Digitalstrategie verankert. Anschließend an die Positionierung der Kultusministerkonferenz (KMK) für eine Initiative Digitale Weiterbildung wurde formuliert: „Eine moderne und zukunftsfähige digitale Infrastruktur und Ausstattung der Weiterbildungseinrichtungen ist unverzichtbare Grundvoraussetzung zur Gestaltung digitaler und digital gestützter Bildungsprozesse. Gegenwärtig ist die notwendige digitale Infrastruktur und Ausstattung der Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung in Sachsen in der Fläche noch nicht vorhanden.“ Hier liegt aus unserer Sicht ein Anknüpfungspunkt für einen Investitionsschub im Bereich der digitalen Infrastruktur. Neben der Förderung der Inklusion in der Weiterbildung zielt der Investitionszuschuss in der WbFöVO explizit auf die Verbesserung digitaler Strukturen, „um den digitalen Wandel in den anerkannten Einrichtungen zu beschleunigen“. Ergänzend setzen wir uns auf Bundesebene für die Umsetzung des „DigitalPakts Weiterbildung“ ein, der bisher angesichts der Haushaltssituation nicht zustande gekommen ist. Alternativ ist eine Ergänzung im DigitalPakt 2.0 in Erwägung zu ziehen, so dass hier auch berufsbildende Schulen und Weiterbildungseinrichtungen Berücksichtigung finden. Beispielgebend könnte auch Baden- Württemberg sein, wo ein eigener DigitalPakt für die Weiterbildung aufgesetzt wurde, um die digitale Infrastruktur sowie die Weiterbildung von Lehrpersonal zu unterstützen. Eine ähnliche Initiative wäre auch für Sachsen denkbar und zielführend.
Antwort SPD:
Wie in der Digitalstrategie des Freistaates Sachsen festgehalten, sollen einrichtungsbezogene Digitalstrategien mit einem investivem Umsetzungskonzept erarbeitet werden. Entsprechende Zuschüsse für investive Maßnahmen sind bei der Weiterbildungsförderung und Aufstellung der Doppelhaushalte zu berücksichtigen. Für die SPD Sachsen ist auch die Fortführung und Weiterentwicklung des „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“ denkbar, um langfristige und mehrjährige Investitionen zu ermöglichen.
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Antwort CDU:
Wir unterstützen mit Blick auf die Gemeinwohlorientierung der Volkshochschulen das Vorhaben ausdrücklich.
Antwort AfD:
Wie bereits in der Frage angeführt, handelt es sich bei der Umsatzsteuer um ein Bundesthema. Dazu haben wir auf Landesebene entsprechend auch keine Aktivitäten geplant.
Antwort DIE LINKE:
Bildung ist eine wichtige Grundvorrausetzung für die Verwirklichung eines selbstbestimmten Lebens und öffnet Türen für die persönliche Entwicklung sowie im Berufsleben. Viel zu sehr ist sie schon heute vom Geldbeutel abhängig, die Verteuerung von Angeboten der Volkshochschulen lehnen wir ab. Wir setzten uns auch weiterhin gegen die Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung bei Bildungsangeboten ein und wollen im Gegensatz dazu die Erwachsenenbildung auf Landesebene stärker fördern. Gerade für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen ist der Zugang zu Bildungsangeboten erschwert. Nur mit einer ausreichenden finanziellen Unterstützung der gemeinwohlorientierten Erwachsenenbildung, wie der Volkshochschulen, können auch weiterhin Bildungsangebote bereitgestellt werden, die alle Menschen umfassend nutzen können.
Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Die Regelungen zur Umsatzsteuer liegen auf Bundesebene. Wir setzen uns weiterhin für den Erhalt der Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsdienstleistungen ein, sind dabei aber an EU-Recht gebunden. Einzelne rechtliche Fragen zu diesem Thema sind auf Landesebene nicht zu beantworten und müssen (auf Bundesebene) durch Rechtsprechung geklärt werden.
Antwort SPD:
Mit dem vorgelegten Referentenentwurf für das Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) hält die Bundesregierung an einer europarechtskonformen Umsatzsteuerfreiheit für gemeinwohlorientierte Erwachsenenbildung fest. Diesen Kurs unterstützen wir im weiteren parlamentarischen Verfahren in Bundestag und Bundesrat. Zudem setzen wir uns für eine einheitliche Auslegung zu Gunsten der gemeinwohlorientierten Erwachsenenbildung in den Bund-Länder-Beratungen der Finanzbehörden ein.
Antwort CDU:
Die Träger der Weiterbildung bzw. die Träger der sächsischen Volkshochschulen tragen für die personelle Sicherung eines breiten und flächendeckenden Bildungsangebotes Verantwortung und gestalten diese im Rahmen ihrer Eigenverantwortung. Wir unterstützen sie mit entsprechenden Landeszuschüssen. Eine direkte Einflussnahme sehen wir nicht als sinnvoll an.
Antwort AfD:
Aus unserer Sicht sollten Qualität und Leistung immer honoriert werden. Dies schlägt sich sowohl in einer angemessenen Bezahlung als auch in der Wertschätzung der Dozenten nieder. Entsprechend müssen Arbeits- und Honorarverträge so gestaltet sein, dass die Qualität und Leistung der jeweiligen Dozenten auch abgebildet wer- den. Es gilt aber auch hier, dass das Angebot und die Nachfrage den „Preis“ regeln. Das heißt, dass die vhs und andere Weiterbildungseinrichtungen im Wettbewerb stehen und entsprechend um ihre Dozenten werben sollen. Über die notwendige Finanzierung von berufsbezogenen oder allgemeinbildenden Weiterbildungsangeboten soll der Haushaltsgesetzgeber entscheiden.
Antwort DIE LINKE:
Für die VHS-Kursleiter:innen sind rechtlich abgesicherte und angemessen vergütete Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen.
Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Als Meilenstein erachten wir, dass mit dem Grundversorgungszuschuss gemäß WbFöVO Personalausgaben für das hauptberuflich tätige pädagogische Personal, das für die Grundversorgung der Erwachsenen mit Bildungsangeboten in einer Region benötigt wird, künftig verlässlich finanziert werden. Aus BÜNDNISGRÜNER Sicht muss zudem die finanzielle Ausstattung der Weiterbildungsträger insgesamt auskömmlich sein, auch um Verträge für freie und nebenberufliche Lehrkräfte bzw. Kursleiterinnen und Kursleiter fair und attraktiv gestalten zu können – gerade in Ermangelung bundes- oder landeseinheitlicher Vorschriften für die Honorargestaltung. Da die Höhe der Vergütung zwischen den Einrichtungen variiert, sind auch die kommunalen Entscheidungsgremien sowie freien Träger in der Verantwortung, Grundsätze zur Vertragsgestaltung oder Richtwerte festzulegen und sich an der Schaffung einer auskömmlichen finanziellen Basis für eine faire Vergütung zu beteiligen.
Antwort SPD:
Das Kursangebot der Volkshochschulen soll auch in Zukunft durch hauptamtlich und nebenberuflich tätige Lehrkräfte abgedeckt werden. Wir begrüßen die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales initiierten Fachgespräche über den Erwerbsstatus von Lehrkräften und das derzeit erwirkte Moratorium für Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung Bund im Zusammenhang mit dem sogenannten Herrenberg-Urteil. In der Perspektive braucht es klare Kriterien, die eine Abgrenzung zwischen abhängig beschäftigter Lehrtätigkeit im Angestelltenverhältnis und freier nebenberuflicher Lehrtätigkeit auf Honorarbasis ermöglichen. Um eine faire Bezahlung auf Honorarbasis zu erzielen, sollen Honorarrichtlinien und Mindeststandards eingeführt werden.