Die folgenden Informationen gelten für Sprachenprüfungen der telc gGmbH, für den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) sowie den Deutsch-Test für den Beruf (DTB).
Bei den Volkshochschulen können Sie international anerkannte Sprachenzertifikate von telc und Goethe auf allen Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erwerben. Die Kurse der Volkshochschulen bereiten Sie zielgerichtet auf die jeweilige Prüfung vor. Sie können die Prüfungen auch ablegen, ohne vorher einen Kurs besucht zu haben.
Gültig ab 01.08.2026
Die Stufen entsprechen dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Genaue Informationen zu den Prüfungsformaten finden Sie auf der Website der telc gGmbH.
Alle Formate und Sprachen.
Alle Formate und Sprachen.
Alle Formate und Sprachen.
Diese Preise gelten nur für Teilnehmende in Deutschkursen der Volkshochschulen.
Alle Formate und Sprachen.
Alle Formate und Sprachen.
Alle Formate und Sprachen.
Skalierte Prüfungen bewerten Sprachkenntnisse auf zwei Kompetenzstufen. Hier gilt das Entgelt für die höhere Niveaustufe.
Festpreis für alle Stufen und Formate
Zuschlag zum Entgelt bei Anmeldung nach dem Anmeldeschluss
Bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Bei Prüfungswiederholung wird das Entgelt in voller Höhe fällig.
Gültig ab 01.09.2025
Die Stufen entsprechen dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Beinhaltet 4 Module
Diese Preise gelten nur für Teilnehmende in Deutschkursen der Volkshochschulen.
Beinhaltet 4 Module
Beinhaltet 4 Module
Diese Preise gelten nur für Teilnehmende in Deutschkursen der Volkshochschulen.
Beinhaltet 4 Module
Beinhaltet 4 Module
Diese Preise gelten nur für Teilnehmende in Deutschkursen der Volkshochschulen.
Beinhaltet 4 Module
Zuschlag zum Entgelt bei Anmeldung nach dem Anmeldeschluss
Garantierte Eilauswertung innerhalb von 1 Woche.
Bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Die folgenden Informationen gelten für Sprachenprüfungen der telc gGmbH, für den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) sowie den Deutsch-Test für den Beruf (DTB).
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt direkt an der Prüfungsvolkshochschule mit dem Anmeldeformular des Sächsischen Volkshochschulverbandes. Als Anmeldeschluss gelten die festgelegten Fristen der jeweiligen Volkshochschule (vhs). Sofern verspätete Anmeldungen akzeptiert werden, ist ein zusätzliches Entgelt von 20 Euro zu zahlen.
Mit der Anmeldung zur Prüfung ist das Prüfungsentgelt fällig.
Für Selbstzahlende ist eine verbindliche Anmeldung nur in Kombination mit dem Zahlungsnachweis über das Prüfungsentgelt möglich. Informationen zu Zahlungsmöglichkeiten sind bei der jeweiligen Volkshochschule zu erfragen. Es gelten die Prüfungsentgelte des Sächsischen Volkshochschulverbandes www.vhs-sachsen.de.
Ein Rücktritt von der Prüfung muss immer direkt bei der Volkshochschule erfolgen.
Kostenfreie Abmeldungen für telc-Prüfungen sind nur bis 3 Wochen vor dem Prüfungstermin möglich. Kostenfreie Abmeldungen für DTB und DTZ-Prüfungen sind nur bis 4 Wochen vor dem Prüfungstermin möglich. Bei fristgemäßer Abmeldung wird das Prüfungsentgelt vollständig erstattet. Entgelte für Nachmeldungen sind nicht erstattungsfähig.
Bei späterem Rücktritt gilt für Selbstzahlende:
Bei Rücktritt wegen Krankheit wird ein Bearbeitungsentgelt von 40 Euro berechnet, sofern die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) innerhalb von 3 Tagen nach der Prüfung in der vhs vorliegt. Bei Rücktritt ohne Nachweis einer AU werden 60 Prozent des vollen Prüfungsentgeltes fällig. In diesen Fällen wird der Differenzbetrag zum eingezahlten Prüfungsentgelt zurückerstattet.
Bei späterem Rücktritt gilt für geförderte Teilnehmende:
Bei fristgerechter Vorlage der AU beträgt das Bearbeitungsentgelt 40 Euro, in allen anderen Fällen 50 Euro. Über diese Kosten erhalten die Teilnehmenden eine Rechnung.
(nur für telc Formate B1 / B2 / C1 / C2)
Prüfungsergebnisse von Teilprüfungen können innerhalb von 12 Monaten angerechnet werden. Es gilt das Datum der Ausstellung des Ergebnisbogens. Der Wunsch auf Anrechnung einer Teilprüfung muss der Volkshochschule bei der Prüfungsanmeldung mitgeteilt werden. Dazu muss eine Kopie des letzten Ergebnisbogens vorgelegt werden.
Rechtzeitig vor der Prüfung erhalten die Teilnehmenden von der Volkshochschule eine Einladung mit Hinweisen zu Ort und Zeitpunkt der Prüfung.
Es wird empfohlen, keine weiteren Gegenstände zur Prüfung mitzubringen. Jacken, Taschen, Mobiltelefone, Armbanduhren und sonstige Gegenstände sind vor der Prüfung abzugeben (siehe §5 telc Prüfungsordnung).
Eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch führt zum Ausschluss von der Prüfung. In diesem Fall wird die gesamte Prüfung nicht ausgewertet. Ebenso wird das Prüfungsentgelt nicht zurückerstattet.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Täuschungen oder Täuschungsversuchen können Teilnehmende von der Prüfung ausgeschlossen werden (§6 telc Prüfungsordnung).
Für alle Prüfungen gelten die jeweiligen Prüfungsregularien. Mit Anmeldung zur Prüfung verpflichten sich Prüfungsteilnehmende zu deren Einhaltung.
Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in Ihrer Volkshochschule vor Ort. Im Beratungsgespräch bekommen Sie Einblick in die für Sie relevanten Prüfungsregularien.
Prüfungsteilnehmende erklären sich mit ihrer Anmeldung einverstanden, dass von der Prüfungsvolkshochschule und dem Sprachtestanbieter die für die Prüfungsdurchführung und -auswertung notwendigen personenbezogenen Daten verwendet werden dürfen. (Prüfungsart, Prüfungsort, Prüfungsdatum, Geschlecht, Name, Vorname, Adressdaten, Geburtstag, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität, Muttersprache).
Aufgrund von Wartungsarbeiten können Fortbildungen momentan nicht gebucht werden. Die Buchungsfunktion steht Ihnen ab dem 31. August wieder zur Verfügung.
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