Jens ist Programmierer und arbeitet hauptberuflich in einem Softwareunternehmen. Einmal in der Woche gibt er an der Volkshochschule einen Kurs zu Künstlicher Intelligenz. Von der vhs bekommt er für diese freiberufliche Lehrtätigkeit ein Honorar.
Auf diese Weise arbeiten Volkshochschulen seit mehr als 100 Jahren: Von, mit und für Bürgerinnen und Bürger. Dabei sind die freiberuflichen Lehrkräfte von zentraler Bedeutung für die Vielfalt und Aktualität der Bildungsangebote. Mit ihren Ideen und Fähigkeiten sorgen sie dafür, dass Volkshochschulen mitten in der Gesellschaft stehen und immer wieder neue Trends und Interessen aufgreifen können.
Derzeit ist der Einsatz von freiberuflichen Lehrkräften auf Honorarbasis für Volkshochschulen allerdings kaum noch rechtssicher möglich.
Hintergrund sind zwei Urteile des Bundessozialgerichts aus den Jahren 2018 und 2022, die sich in Teilen widersprechen. Diese bilden die Richtschnur für Statusfeststellungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Aktuell im gesamten Bundesgebiet laufende Prüfungen der DRV führen immer häufiger dazu, dass Freiberufliche an Volkshochschulen als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eingestuft werden. Setzt sich diese Rechtsaufassung durch, so wird freiberufliche Lehrtätigkeit in der Weiterbildung faktisch abgeschafft.
Diese Entwicklung sehen die Volkshochschulen und ihre Verbände mit größter Sorge. Sie birgt für Einrichtungen und Träger existenzielle Risiken und kann zur Erosion eines über Jahrzehnte im Vertrauen auf Rechtssicherheit etablierten Funktionssystems der Erwachsenen- und Weiterbildung in Deutschland führen.
Der Sächsische Volkshochschulverband (SVV) fordert:
Der Einsatz von freiberuflichen Lehrkräften an Volkshochschulen muss rechtssicher möglich bleiben. Dazu sind rechtlich gestaltbare, praktikable und ebenso faire wie finanzierbare Rahmenbedingungen für freie und nebenberufliche Lehrkräfte notwendig.
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Foto oben: DVV, Frank Schemmann